Parkordnung für den Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz)
Liebe Besucher,
der Ostdeutsche Rosengarten ist ein Denkmal der Gartenkunst. Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu
bewahren, beachten Sie bitte die nachfolgenden Hinweise:
Es ist nicht gestattet:
- Mit Fahrzeugen aller Art die Anlage zu befahren und die befestigte Vorfläche auf der Wehrinsel als Parkplatz zu nutzen. Lieferverkehr ist davon ausgenommen.
- Die Wege mit Fahrrädern oder sonstigen technischen Fortbewegungsmitteln (E-Roller etc.) zu befahren außer mit Laufrädern, Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren.
- Ausnahme: Fahrradfahren in Schrittgeschwindigkeit ist in den Parkteilen „Wehrinsel“ und „Reisigwehrinsel“ gestattet.
- die Anlagen, Bauwerke oder andere Parkeinrichtungen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder anderweitig zu verunreinigen.
- Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen.
- Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung.
- Drohnen oder sonstige ferngesteuerte Geräte zu benutzen.
- Pflanzen zu entfernen oder zu beschädigen, Blumenbeete zu betreten, auf Bäume oder auf bauliche oder gärtnerische Anlagen zu klettern.
- Wasseranlagen und Brunnen zu verunreinigen, zu betreten, zu angeln oder in ihnen zu baden.
- Werbung, Hinweisschilder, Etiketten o.ä. aufzustellen, zu entfernen oder umzusetzen.
- Musik abzuspielen oder zu musizieren.
- zu lagern, Feuer anzulegen oder zu grillen.
- Handel oder Gewerbe zu treiben.
- Demonstrationen durchzuführen.
- Waffen jeder Art oder Gegenstände, die als Hieb-/ Stoß oder Stichwaffen geeignet sind, Glasflaschen, Gasdruckbehälter, Sprühdosen oder sonstige Gefäße mit gesundheitsbeeinträchtigenden Substanzen mitzuführen.
Ausnahmen von den oben genannten Punkten können nur mit Zustimmung der Parkleitung getroffen werden.
Bitte beachten Sie:
- Das Betreten der Parkanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere wird auf Astabbrüche sowie Gefahren durch Unwetterereignisse hingewiesen.
- Rasenflächen im Rosenpark dürfen nur zur Betrachtung der Rosen betreten werden.
- Auf der Wehrinsel und der Reisigwehrinsel ist die Benutzung der Rasenflächen zum Sitzen, Liegen, Spielen und picknicken ausdrücklich erwünscht und gestattet.
- Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlage an kurzer Leine zu führen, Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
- Die Stadt Forst (Lausitz) oder der jeweilige Veranstalter beziehungsweise die von der Stadt Forst (Lausitz) oder die von dem jeweiligen Veranstalter beauftragten Dritten sind berechtigt, Sicherheits- und Einlasskontrollen durchzuführen. Diese umfassen das Recht, Bein- und Oberbekleidung zu untersuchen und Kontrollen von Taschen oder ähnlichen Behältnissen durchzuführen. Bei Verweigerung der Kontrollen kann der Zutritt verweigert werden und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes!
- Den Aufforderungen des Personals ist Folge zu leisten.
- Mit dem Betreten des Parkgeländes erkennt der Besucher die Parkordnung an. Das Betreten der Parkanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Hinweise:
- Die Parkanlage wird videoüberwacht.
- Das Fotografieren für private Zwecke ist gestattet Bei Bild- und Tonaufnahmen ist Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen. In jedem Fall ist der Fotograf verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte, auch Dritter (z. B. Urheber- und Persönlichkeitsrechte).
- Beim Betreten des Geländes wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei Veranstaltungen Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen für die Dokumentation, für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit sowie für Presse, Funk und andere Medien entstehen und verbreitet werden können, ohne dass Ansprüche geltend gemacht werden können.
- Erziehungsberechtigte sind dazu verpflichtet, in ihrer Obhut befindliche Kinder während des gesamten Aufenthalts im Park zu beaufsichtigen.
- Die Brunnen und Fontänen enthalten kein Trinkwasser. • Es wird nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt.
- Für eingeschlossene Gegenstände (z. B. bei Nutzung der Gepäckschließfächer oder Fahrradboxen) wird keine Haftung übernommen.
- Der Zutritt zum Rosenpark ist von Mai bis September nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Bei Verstoß wird Hausverbot ausgesprochen und Anzeige erstattet. (§ 265 a StGB - Erschleichen von Leistungen)
- Der Park ist ganzjährig geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten kann zum Verlassen das Drehkreuz in der Paul-Högelheimer-Straße genutzt werden.
Öffnungszeiten*:
Rosenpark: | |
Mai – September |
09:00 – 19:00 Uhr eintrittspflichtig |
Oktober – April |
09:00 – 17:00 Uhr Eintritt frei |
Wehrinsel und Reisigwehrinsel: | täglich ab 9:00 Uhr bis zum Eintritt der Dämmerung, Eintritt frei. |
* Bei Sonderveranstaltungen, Unwetterwarnungen oder extremen Wetterereignissen geänderte Öffnungszeiten möglich.
Rechtliche Hinweise
- Die Parkordnung beruht auf dem Hausrecht der Stadt Forst (Lausitz) als Eigentümerin der Anlage. Verstöße gegen diese Parkordnung können zum Verweis aus dem Park, einem Betretungsverbot und ggf. zu Schadensersatzforderungen führen.
- Wer gegen die Bestimmungen der Parkordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bis 1.000 € belegt werden.
Inkrafttreten
Die vorliegende Parkordnung tritt am 01. März 2025 in Kraft.
Eintritt / Gebühren
Die aktuellen Eintrittspreise, Ausleihgebühren etc. entnehmen Sie bitte den Aushängen an den Kassen und hier. Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich gerne an das Personal.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Stadt Forst (Lausitz)
Die Bürgermeisterin