Übersicht Ticketpreise

Dauerkarten

Die Dauerkarten zum Vorverkaufspreis sind in der Touristinformation Forst (Lausitz) erhältlich.

Sie gelten während der gesamten Rosengartensaison vom Mai bis zum September 2025. (Nicht gültig bei Veranstaltungen Dritter)

Mit Foto und Namen berechtigt die Karte zum Eintritt in das Parkgelände. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Bitte beachten Sie daher, dass bei Familienkarten für jedes Mitglied eine Karte ausgefertigt wird.

Kategorie Preise

Preise im VVK
bis 30.04.

Erwachsene 50,00 Euro 45,00 Euro
Ermäßigt*

30,00 Euro

25,00 Euro
Familienkarte I - 1 Erwachsene(r), max. 2 Kinder 65,00 Euro 60,00 Euro
Familienkarte II - 2 Erwachsene, max. 4 Kinder 120,00 Euro 100,00 Euro
Kinder bis 12 Jahre Eintritt frei Eintritt frei
Hunde 18,00 Euro 15,00 Euro



Tageskarten

Der Rosenpark ist von Mai bis September eintrittspflichtig. Folgende Tageskarten sind zu erwerben:

Kategorie Tageskarte Rosenpark
Mai - September
Erwachsene 8,00 Euro
Ermäßigt*

5,00 Euro

Kinder bis 12 Jahre

 Eintritt frei

Familienkarte I - 1 Erwachsene(r), max. 2 Kinder 13,00 Euro
Familienkarte II - 2 Erwachsene, max. 4 Kinder 20,00 Euro
Hunde 3,00 Euro
Gruppen ab 20 Personen 6,00 Euro pro Person
Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen 5,00 Euro pro Person
Nachmittagsticket (Eintritt ab 17 Uhr) 5,00 Euro




Rosengartenfesttage

Anlässlich der Rosengartenfesttage gelten gesonderte Ticketpreise für den gesamten Ostdeutschen Rosengarten Forst (Lausitz). Folgende Tageskarten können Sie erwerben:

Kategorie Freitag Samstag
Sonntag
Erwachsene 12,00 Euro 18,00 Euro 12,00 Euro
Kombiticket 35,00 Euro
Ermäßigt*

10,00 Euro

15,00 Euro

10,00 Euro

Kinder bis 12 Jahre

 Eintritt frei

Familienkarte I - 1 Erwachsene(r), max. 2 Kinder 18,00 Euro 30,00 Euro 18,00 Euro
Familienkarte II - 2 Erwachsene, max. 4 Kinder 32,00 Euro 45,00 Euro 32,00 Euro
Hunde 3,00 Euro 3,00 Euro 3,00 Euro
Gruppen ab 20 Personen 10,00 Euro pro Person 15,00 Euro pro Person 10,00 Euro pro Person







* Ermäßigt (jeweils mit amtlichem Nachweis):

  • Geburtstagskinder jeden Alters
  • Kinder ab dem 13. Lebensjahr bis Jugendliche unter dem vollendeten 18. Lebensjahr und Schüler/in mit Schülerausweis (Vorlage Schülerausweis ab vollendetem 15. Lebensjahr). Als Schüler im Sinne dieser Entgeltordnung gelten Personen, die eine Allgemeinbildende Schule besuchen und ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Schülerausweis mit eingetragener Schulform vorlegen können. Anerkannt werden auch Schülerausweise im Bereich der Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe, Berufsfachschule, Fachoberschule usw.)
  • Arbeitslosengeld I- und II-, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Grundsicherung im Alter für Erwerbsgeminderte bzw. -unfähige (nach SGB XII)
  • Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis (mit einem B im Ausweis ist eine Begleitperson frei)
  • Bundesfreiwilligendienstleistende, freiwillig Wehrdienstleistende
  • Studenten, Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfen (nach SGB III) und Bafög-Empfänger
  • Leistungsbezieher nach dem Asylbewerbergesetz

Rabatt:

  • Rabatte sind nicht mit anderen Ermäßigungen kombinierbar und beziehen sich ausschließlich auf die Kategorie "Erwachsener".
  • Für Dauerkarten werden keine Rabatte gewährt.